• BERATUNGSKONZEPTION

        Um eine kontinuierliche Beratung zur Förderung aller Schülerinnen und Schüler sicherzustellen, soll eine standardisierte Vorgehensweise etabliert werden, die sich durchgängig (wie ein roter Faden) durch alle Klassenstufen zieht.

        Hierfür sind seit dem Schuljahr 2015/16 bestimmte Vorgehensweisens zur Diagnostik und zur Erstellung von Zielvereinbarungen in allen Klassen Standard. So wird sichergestellt, dass jeder Schüler von Klasse 1 bis Klasse 10 eine optimale Förderung erfährt.

         

        Elterngespräche  

        Im Laufe der ersten Monate des Schuljahres werden in neu übernommenen Klassen mit den Eltern Gespräche über die bisherige Entwicklung ihres Kindes geführt. Hierüber wird ein Kurzprotokoll angefertigt. Besonders wichtige Gesprächsprotokolle werden in der Schülerakte (Sekretariat) abgelegt, die anderen Protokolle bleiben in der Hand der Klassenlehrer.

        Verbindliche Termine für Elterngespräche: Schullaufbahnempfehlung Klasse 8 und 9

         

        Schülerbeobachtungen 

        Die Kollegen aller Klassen halten ihre Beobachtungen (positive und negative) schriftlich fest.

        Diese Beobachtungen können aufgrund eines Vorfalls erstellt werden und über einen längeren oder kürzeren Zeitraum erfolgen:

        Über einen längeren Zeitraum z.B. in Form von Gelegenheitsbeobachtungen, die auf Karteikarten oder in einem Beobachtungsheft notiert werden.

        Über einen kürzeren Zeitraum als gezielte Beobachtung einer ausgewählten Kompetenz (z. B. mit Beobachtungsbogen oder Schülerselbsteinschätzung)

        Die Beobachtungsergebnisse bleiben beim Beobachter und werden in der Klassenkonferenz mit den Teilnehmenden ausgewertet.

        Elterngespräche, Beobachtungsprotokolle und die Ergebnisse der Diagnoseverfahren (HSP, Vera Klassen 3 und 8, Lernstandsdiagnose Klasse 5, Kompetenzanalyse Profil AC Klasse 8, bestehende Zielvereinbarungen) sind Grundlagen der Beratungs- und Förderkonferenz, die bis zum Ende des 1. Schulhalbjahres stattfindet.

         

        Zielvereinbarungen für die Primarstufe

        Im Lernberatungsgespräch entwickeln der Schüler und der Klassenlehrer / zuständige Kollege eine Zielvereinbarung für den einzelnen Schüler. Bei Bedarf werden die Eltern in die Entwicklung miteinbezogen.

        Die Zielvereinbarungen werden von Schülern, Eltern und Lehrern unterzeichnet und sowohl beim Lehrer, als auch beim Schüler im dafür vorgesehenen Lerntagebuch festgehalten.

         

        Förderkonferenz für die Sekundarstufe

        Die Klassenlehrer laden zur Konferenz die in der Klasse unterrichtenden Kollegen und ggf. die Kollegen der Schulsozialarbeit ein.

        Aus dieser Konferenz geht eine Zielvereinbarung für jeden Schüler hervor. Dies geschieht entweder nach fachlichen Kriterien (z.B. großer Förderbedarf in Englisch) oder nach pädagogisch-erzieherischen (individuelle Betreuung einzelner Schüler).

        Die Absprachen und Zuständigkeiten werden in einem Protokoll festgehalten. Alle in der Klasse unterrichtenden Kollegen beteiligen sich, unter der Koordination des Klassenlehrers, an der Umsetzung der Zielvereinbarung. Bei Förderkonferenzen wird explizit auf die Inklusionsschüler eingegangen.

         

        Zielvereinbarungen für die Sekundarstufe

        Die Zielvereinbarungen werden mit den Schülern und mit den Eltern besprochen (das Eltern- und Schülergespräch kann gleichzeitig oder getrennt erfolgen) und bspw. im Lerntagebuch dokumentiert werden. Die Schüler-Lehrer-Gespräche werden von den Lernberatern (in der Regel je zwei/Klasse) der Klasse geführt.

         

        Überprüfung der Zielvereinbarungen 

        In regelmäßigen Abständen erfolgen in Lernberatungsgesprächen weitere Zielvereinbarungen mit den Schülern. Hierbei soll herausgefunden werden, ob sich die angestrebten Ziele verwirklichen ließen.

        Gegebenenfalls müssen neue Ziele gesetzt werden.

         

        Schwerpuntek der indivuduellen Förderung in neu gebildeten Klassen können sein:

        Stärkung der Schülerpersönlichkeit

        Soziales Lernen im neuen Klassenverband

        Anwendung grundlegender Lern- und Arbeitstechniken

        Festigung der Grundkompetenzen

        Einhaltung von Regeln

        Inklusion von Schülern mit Förderbedarf

         

        Übergabeprotokolle

        Bei jedem Klassenlehrerwechsel (in der Regel von Stufe 6 nach 7 und von Stufe  8 nach 9) finden Übergabegespräche statt, davon werden Kurzprotokolle angefertigt, bzw. bestehende Dokumentationen an diesen weitegegeben. Beim Wechsel von Klasse 8 nach 9 werden explizit die Ergebnisse der Kompetenzanalyse besprochen, da sie ein Wegweiser für die Berufsfindung sein können.

         

        Stundenplan

        Zur Differenzierung und individuellen Förderung in den Kernfächern sind im Stundenplan Lernzeiten festgelegt. In diesen Lernzeiten (in der Regel ein Stunde pro Schultag) wird an den Wochenplanaufgaben gearbeitet.

        Eine Stunde Lernzeit ist für das Führen von Lernberatungsgesprächen mit zwei Kollegen belegt.

        Enge Absprachen von Teamkollegen sind nötig.

        Zielvereinbarungen nicht zu hoch stecken.

        Das Erfolgserlebnis bei kleinen erreichten Zielen ist wichtig.

        Durchgängige Dokumentation des individuellen Entwicklungsprozesses aller Schüler, sowohl auf sozialer als auch auf Leistungsebene erleichtert die kontinuierliche Förderung.

         

        Lernberatung

        Schülergespräche führen im Wesentlichen die Lernberater (je Klasse in der Regel zwei Stück). Das Lerntagebuch kann als Unterstützung und zur Dokumentation des Gesprächs verwendet werden. Die Schüleraufteilung (jeweils ca. die Hälfte der Klasse) übernehmen die Lernberater.